Rechtsanwalt gab wichtige Informationen für den Vorsorgefall

RA Austermann
Auf Einladung des Heimatvereins Neubeckum referierte Rechtsanwalt Austermann über gesetzliche Vorgaben im Vorsorgefall (Foto: Heimatverein)

Geschrieben von Reinhold Dreier für www.neubeckum.de
Wednesday, 10. November 2010

RA AustermannNeubeckum (rd). Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Was ist zu beachten, wenn ich für diesen Fall vorsorgen will ?

Diese Frage beantwortete auf Einladung des Heimatverein Neubeckum Rechtsanwalt Jörg Austermann. Vor 40 Personen referierte er in der Gaststätte Zum Igelsbusch eine Stunde über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Dabei ging er besonders auf die seit September 2009 geltende gesetzliche Regelung ein, nach der der Arzt an eine Patientenverfügung gebunden ist. Die Errichtung kann privatschriftlich aber auch nach sachkundiger Beratung bei einem Notar erfolgen.
Bei der Beantwortung konkreter Fragen aus dem Publikum erläuterte er verschiedene Möglichkeiten anhand von Fallbeispielen. Für den Heimatverein dankte ihm Reinhold Dreier für einen informativen Vortrag zu einem wichtigen Thema, dass im Alltag gern verdrängt wird.